Garantiebedingungen Babboe Big Lastenrad

Für den Babboe Big Lastenrad gilt ein Garantieanspruch bei Fabrikationsfehlern. Die Garantiefristen sind nachstehend aufgeführt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch normalen Verschleiß. Die nachstehend aufgeführten Teile fallen unter Garantie.

Träger

Gangschaltung

Sattel

Naben

Versteller

Steuerkopf

Beleuchtung

Kettenschutz

Steuerfeder

Lenker/Steuer

Schelle

Schloss

Sattelverstellung

Tretkurbel

Sattelklammer

Schutzbleche

Handgriffe

Bremsen

Dämpfer

Bremsgriffe

Garantiefristen

  • 2 Jahre auf Einzelteile
  • 5 Monate auf den Lack
  • 5 Jahre auf durchrosten des Rahmens und Gabel
  • 6 Monate auf Zubehör (Regenzelt, Regenverdeck, Babyschale, Kleinkindschale, Sitzverkleinerer, Komplettabdeckung)

Die Garantiefristen beginnen mit dem Erstkaufdatum.

ACHTUNG: Garantie gilt nur bei ordungsgemäßer Wartung innerhalb 3 Monaten nach Anschaffung. Bitte lassen Sie diese Wartung bei ein fachgerechtes Fahrradgeschäft ausführen. Babboe kann bei einem Garantieanspruch den Zahlungsbeleg des Fahrradgeschäfts verlangen.     

Achtung: Ihre Garantie erlischt:

  • bei Mängeln infolge von unsachgemäßem Gebrauch oder fehlender Wartung.
  • bei Mängeln infolge von falscher Montage, d. h. bei einer Montage, die nicht entsprechend der mitgelieferten Montageanleitung durchgeführt wurde. Diese Montageanleitung ist ebenfalls auf der Website www.babboe.de zu finden.
  • bei unnormalem, unsachgemäßem, falschem oder nachlässigem Gebrauch des Transportrads. Dazu gehört u. a. :
  • Auf- und Abfahren von Bordsteinkanten
  • gegen die Bordsteinkante fahren
  • auf zwei Rädern fahren
  • Beladung des Babboes über das zulässige Ladegewicht von 100 kg hinaus
  • Rückwärtsfahren
  • bei unfachmännisch durchgeführten Reparaturen oder Veränderungen am Transportrad sowie auch bei unfachmännisch durchgeführtem Austausch von Ersatzteilen
  • wenn gebrauchte Erstsatzteile eingesetzt werden;
  • im Falle von Schäden, die als Folge eines Unfalls oder sonstiger äußeren Einflüsse entstanden sind

Im Nachhinein montierte Ersatzteile und Ausstattungen, die nicht zum Lieferprogramm von Babboe BV gehören, sowie beschädigte und undichte Reifen, überdehnten Brems- und Gangschaltungskabeln durch normalen Gebrauch (Einstellen und Nachstellen von Bremse und Gangschaltung) und das Nachstellen von Rädern und Speichen während des Gebrauchs sowie Speichenbruch, sind von der Garantie ausgeschlossen. Auch besteht kein Garantieanspruch bei Rostbildung und lockeren Bolzen und Muttern. Bedingung für den Garantieanspruch ist eine regelmäßige Wartung des Babboes. Babboes, die für Mietzwecke eingesetzt werden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Garantieanspruch ist personengebunden und nicht übertragbar.

Austausch von Ersatzteile

Wenn ein Ersatzteil ausgetauscht werden muss, wird dies durch ein Teil ersetzt, das dem Originalteil in technischer und optischer Hinsicht gleichwertig ist, basiert auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Es besteht kein Anspruch auf Einbau eines identischen Ersatzteils.

Missbrauch

Missbrauch der Garantieregelung kann zur Weiterberechnung der entstanden Kosten an den Kunden führen.

Achtung:

Bei Bestellung eines Selbstmontagepakets ist eine korrekte Montage des Babboes von entscheidender Bedeutung. Babboe BV akzeptiert keine Haftung für unsachgemäße Montage und deren Folgen.

Inanspruchnahme der Garantie

Wenn Sie Anspruch auf Garantie erheben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Babboe Kundenservice auf: (Bitte geben Sie immer Ihre Bestellnummer an
  • service@babboe.de
  • oder per Telefon: +49 (0)203 4518285 (Mo.-Fr. 10.00 bis 18.00 Uhr).

Wichtig:

  • Fahren Sie nie ohne die Bremsen und Gangschaltung kontrolliert zu haben!
  • Regelmäßig kontrollieren, ob Bremsen und Gangschaltung noch richtig funktionieren und gegebenenfalls nachstellen, entweder selbst nach Anleitung oder durch einen Fahrradfachmann.