Garantiebedingungen Ihres Babboe Lastenfahrrads im Überblick

Die Garantiebedingungen erstrecken sich auf alle Produkte von Babboe. Neben der Garantiegültigkeit wird angegeben, welche Teile unter die Garantie fallen.

Artikel 1 Garantie

  1. Soweit in den Garantiebedingungen beschrieben, garantiert Babboe, dass die Babboe Lastenfahrräder frei von Konstruktions- bzw. Materialfehlern sind.
  2. Die Garantie kann nur durch den Erstbesitzer des entsprechenden Babboe Lastenfahrrads in Anspruch genommen werden.
  3. Die Garantie erlischt gemäß den Bestimmungen von Art. 3.1 und 5.1.
  4. Die Garantie ist nicht übertragbar.
  5. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit dem vereinbarten Liefertermin und der Annahme der Lieferung.

Artikel 2 Garantiedauer

  1. Auf den Rahmen des Babboe Lastenfahrrads gilt eine Garantie von 5 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  2. Auf die Transportbox und deren Paneele gilt eine Garantie von 1 Jahr auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  3. Ein Ausbleichen der Farbe der Transportbox bzw. deren Teile fällt nicht unter die Garantieleistungen. Dies kann Folge von täglicher Verwendung und/oder äußerer Einflüsse wie etwa UV-Strahlung, Feuchtigkeit oder Wärme sein.
  4. Auf alle elektrischen Teile gilt eine Garantie von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  5. Auf alle anderen Teile, mit Ausnahme der in Artikel 2.6 und 2.7 genannten, gilt eine Garantie von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  6. Auf alles Zubehör gilt eine Garantie von 6 Monaten auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  7. Verschleißteile wie Reifen, Kette, Kettenblatt, Züge und Bremsbeläge sind von der Garantie ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  8. Bei Babboe Lastenfahrrad-Vorführmodellen verkürzt sich die Garantiezeit auf die Hälfte der o. g. jeweiligen Garantieperioden.

Lastenrad Wartung

Gute Pflege sorgt dafür, dass das Babboe Lastenrad eine längere Lebensdauer hat. Für die Gültigkeit der Garantieleistungen sind Sie verpflichtet, innerhalb von 2 Monaten nach Ankauf des Lastenfahrrades (oder nach den ersten 100 km) eine fachgerechte Wartung durchführen zu lassen. Die Wartung kann von einem Fachhändler vor Ort durchgeführt werden. Verwahren Sie die Belege der Wartung sorgfältig, so daß Sie diese bei eventuellen Garantieansprüchen vorlegen können. 


Artikel 3 Garantieausschluss

  1. In folgenden Fälle erlischt die Garantie:
    1. Beim Babboe Lastenfahrrad wurde nicht nachweislich (per Rechnung, Kassenbon) nach 10–12 Wochen oder 100 km nach der Lieferung eine Inspektion durchgeführt.
    2. Beim Babboe Lastenfahrrad wurde nicht nachweislich (per Rechnung, Kassenbon) nach der ersten Kontrollinspektion eine jährliche Wartung durchgeführt.
    3. Sofern die Mängel Folge einer inkorrekten Montage sind, d. h. abweichend von der mitgelieferten Montageanleitung, die zusätzlich auch auf der Website zu finden ist.
    4. Bei einer nicht ordnungs- oder bestimmungsgemäßen Verwendung des Babboe Lastenfahrrads; darunter insbesondere:
      • mit voller Beladung über Bordsteinkanten fahren;
      • an Bordsteinkanten anstoßen;
      • mit einem Dreirad auf zwei Rädern fahren.
    5. Technische Reparaturen wurden nicht fachkundig verrichtet.
    6. Nachträglich montierte Ersatzteile entsprechen nicht den technischen Anforderungen des entsprechenden Lastenfahrradmodells oder wurden nicht korrekt eingebaut.
    7. Fehlender Besitznachweis.
    8. Bei Überschreitung der max. Transportboxzuladung von 80 kg bei den Lastenfahrradmodellen Carve, City, Slim und Mini bzw. 100 kg bei den Modellen Big, Dog, Transporter und Curve und 150 kg bei den Babboe Max.
    9. Bei einer Überschreitung der max. Sattelbelastung von 100 kg.
    10. Bei einer Überschreitung der max. Gepäckträgerbelastung von 25 kg.
    11. Bei Schaden, der als Folge eines Unfalls oder anderer Einwirkung von außen entstanden ist.
  2. Weiterhin schließt Babboe jegliche Haftung für Schäden am Babboe Lastenfahrrad (oder Teilen davon) aus, die aufgetreten sind als Folge von:
    1. fehlerhafter Einstellung/Befestigung des Lenkers, Vorbaus, Sattels, der Sattelstütze, des Schaltwerks, der Bremsen, Gangschaltung und/oder Lockern/Lösen von Teilen, Nachjustieren von Rädern und Speichen während des Gebrauchs sowie Speichenbruch;
    2. nicht rechtzeitig erfolgtem Austausch von Teilen wie Brems-/Schaltzügen, Bremsklötzen, Reifen, Kette und Zahnrädern;
    3. Witterungseinflüssen wie Ausbleichen des Lacks oder Rost an Chromteilen.
    4. Witterungseinflüssen wie Verfärbung des Lacks und der Transportbox.
    5. Verwendung des Lastenfahrrads im Fahrradverleih.

Artikel 4 Lohnkosten auf Ersatzteile im Garantiefall

  1. Innerhalb der Garantieperiode werden alle Teile, bei denen von Babboe Konstruktions- und/oder Materialfehler festgestellt wurden, nach Ermessen von Babboe repariert und erstattet. Die ggf. anfallenden (De-)Montagekosten gehen zulasten des Besitzers, wenn dieser das Ersatzteil selbst montieren könnte.
  2. Abweichend von den Bestimmungen des vorgenannten Absatzes übernimmt Babboe innerhalb von zwei Jahren nach Kaufdatum die Lohnkosten bei Konstruktions- und/oder Materialfehlern des Rahmens und der Vordergabel.

Tipp von Eltern für Eltern

  • Verwende niemals einen Hochdruckreiniger für die Reinigung des Rades. Ein zu starker Wasserstrahl kann die Elektronik des Lastenrades beschädigen. Die Garantie erlischt dann.
  • Schütze das Babboe Lastenfahrrad vor Frost. Steht das Lastenrad längere Zeit draußen, nutze dann nicht die Feststellbremse. Es besteht die Gefahr, dass diese dann einfriert.

Artikel 5 Schadensmeldung im Garantiefall

  1. Schadensmeldungen im Garantiefall sind per E-Mail bei Babboe einzureichen. In der Meldung müssen Bestellnummer und Rahmennummer sowie ein Foto des entsprechenden Teils oder Produktes enthalten sein. Babboe kann somit ermitteln, ob es sich um einen Garantiefall handelt.
  2. Babboe wird in absehbarer Zeit die Meldung behandeln. Sollte es nicht möglich sein, dass Babboe den Fehler ohne das Lastenrad zu sehen, beurteilen kann, wird in Übereinstimmung mit dem Eigentümer nach einer zufriedenstellenden Lösung gesucht.
  3. Vor Versand eines Ersatzteils ist Babboe berechtigt, das reklamierte Teil bzw. Produkt zur Sicht und Beurteilung einzufordern. Je nach Ergebnis der Beurteilung entscheidet Babboe, ob es sich um einen Garantiefall handelt und ob ein Ersatzteil verschickt wird.
  4. Fällt das entsprechende Teil bzw. Produkt nicht unter die Garantie, gehen die Versandkosten des Babboe Lastenfahrrads und/oder der Teile an Babboe und retour zulasten des Besitzers.
  5. Handelt es sich um einen Garantiefall, in dem ein ersätzendes Originalteil nicht mehr lieferbar ist, stellt Babboe eine nahezu gleichwertige Alternative zur Verfügung.

Artikel 6 Haftung

  1. Die Anerkennung eines Garantieanspruchs bedeutet nicht automatisch, dass Babboe für ggf. aufgetretene Schäden haftbar ist. Die Haftung von Babboe beschränkt sich ausschließlich auf diese Garantiebedingungen und die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Babboe.