Lastenrad-Förderung - sicher dir deinen Zuschuss

Verschiedene Bundesländer, Städte, Kreise und Energieanbieter fördern unabhängig voneinander den Ankauf von (elektrischen) Lastenrädern für den Personen- oder Warentransport. Wer antragsberechtigt ist, variiert pro Förderprogramm und ist in den entsprechenden Förderrichtlinien nachzulesen.

Die Förderung im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist am 29. Februar 2024 ausgelaufen.

  • Es können daher keine Förderanträge mehr gestellt werden.
  • Bis zum 29. Februar 2024 eingegangen Anträge werden bearbeitet.

Die Bundesregierung prüft derzeit den weiteren Umgang mit der Förderrichtlinie.

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html


Lastenrad-Förderung Privat

Informationen zur Lastenfahrrad-Förderung für Privatpersonen und andere Antragsberechtigte ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen. Die Lastenfahrrad und E-Lastenfahrrad-Richtlinie variiert pro Förderprogramm.

Den meisten Antragstellungen für eine Lastenfahrrad-Förderung oder eine E-Lastenrad-Förderung sind ein oder mehrere Angebote hinzuzufügen. Angebote für Babboe Lastenräder können über den Babboe Webshop babboe.de oder einem vertrauten Babboe Fachhändler unverbindlich eingeholt werden.

In allen Fällen gilt: Das Lastenrad darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gekauft werden.


Zuschuss Lastenfahrrad pro Bundesland

Baden-Württemberg - Bayern - Berlin - Brandenburg - Bremen - Hamburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein - Thüringen


Kostenvoranschlag


Babboe übernimmt keine Verantwortung für Vollständigkeit und Abweichungen.

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