Lastenrad Förderung - sicher dir deinen Zuschuss
Verschiedene Städte & Kreise und Bundesländer fördern unabhängig voneinander den Ankauf von (elektrischen) Lastenrädern für Personen- oder Warentransport. Alle Babboe Lastenräder sind geeignet für 80 oder 100 kg Zuladung. Die Bundesweite Förderung von Schwerlastenrädern gilt nicht für Babboe Lastenräder.* Bei den meisten Antragstellungen müssen dem Antrag auf Lastenrad Förderung und E Lastenrad Förderung ein oder mehrere Lastenrad Angebote hinzugefügt werden.
Es kann vorkommen, dass der Zuwendungsgeber mehr Spezifikationen wie zum Beispiel die Nutzlast zu den einzelnen Lastenrädern benötigt.
Lastenrad Förderung per Bundesland
Baden-Württemberg - Berlin - Hamburg - Hessen - Nordrhein-Westfalen - Saarland
Lastenrad Förderung per Stadt & Kreis
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Bundesweit
Lastenrad Förderung | E Lastenrad Förderung Bundesländer
Baden-Württemberg
Für wen: Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe: 30 % der Anschaffungskosten, max. 3.000 € pro Elektro-Lastenrad
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Berlin
Für wen: Privatpersonen und für gewerbliche NutzerInnen, Freiberufler
Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
Ausgeschöpft | Zur Lastenradförderung in Berlin sind uns keine aktuellen Angaben bekannt.
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Hamburg
Für wen: Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Vereine, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige, Firmen
Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 2.000 € mit Elektro (zusätzlich 500 € Abwrackbonus für Kfz)
Ab dem 1. September 2020 startet die neue Förderrunde.
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Hessen
Für wen: Privatpersonen, Vereine und Unternehmen (juristische Personen des privaten Rechts)
[Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter*innen und/oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. EUR haben.]
Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Nordrhein-Westfalen
Für wen: Unternehmen, Kommunen, [Förderung für Privatpersonen ist eingestellt.]
Förderhöhe: max. Förderquote Unternehmen 40% (max. 3.500 €), max. Förderquote Kommunen 70% (max. 6.200 €)
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Saarland
Für wen: Städte, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen
Förderhöhe: 50% der Anschaffungskosten (max. 2.000 € mit Elektro)
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Lastenrad Förderung | E Lastenrad Förderung Städte & Kreise
Aachen (NRW)
Für wen: Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 2.000 € pro Elektro-Lastenrad
Fördergelder ausgeschöpft!
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Aachen (Stadtwerke) (NRW)
Für wen: Ökostromkunden der STAWAG
Förderhöhe: Festbetrag 150 €
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Aschheim (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Erstwohnsitz Aschheim. In der Gemeinde Aschheim ansässige Gewerbebetriebe und Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sowie örtliche Vereine und örtliche gemeinnützige bzw. wohltätige Organisationen.
Förderhöhe: 20 % der förderfähigen Kosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 800 € mit Elektro
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Augsburg (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Augsburg, Betriebe, Unternehmen und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung in Augsburg, gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis Augsburg, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Grundstück in Augsburg
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 750 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
Fördergelder ausgeschöpft!
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Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)
Für wen: Handel, Gewerbetreibende, Hotels, Seniorenheime, Vereine und Familien
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 800 €
Anträge können bis zum 30. September 2019 eingereicht werden!
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Bamberg (Landkreis) (Bayern)
Für wen: Privatpersonen
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 300 €
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Bayreuth (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Bayreuth, Gewerbetreibende und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayreuth; Freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Bayreuth steuerpflichtig sind; Vereine und Genossenschaften mit Sitz und Wirkungskreis in Bayreuth; Hausgemeinschaften und Wohneigentümergemeinschaften (WEGs), bestehend aus Privathaushalten, mit Sitz und Wirkungskreis bzw. Grundstück in Bayreuth
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1000 € mit Elektro
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Bamberg (Stadt) (Bayern)
Für wen: Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Beckum (NRW)
Für wen: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften sowie für natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende
Förderhöhe: 30% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Braunschweig (Niedersachsen)
Für wen: Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig; freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind; Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig; Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in der Stadt Braunschweig
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro und max. 1.000 € mit Elektro
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Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen)
Für wen: Privatpersonen
Förderhöhe: 20% der Anschaffungskosten, max. 500 € mit Elektro
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Celle (Niedersachsen)
Für wen: Firmen, Institutionen, Privatpersonen und Vereine
Förderhöhe: 10% der Anschaffungskosten E-Lastenrad, max. 500 € pro Rad, max. 1.000 € je Antragsteller
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Dachau (Bayern)
Für wen: Privathaushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Drensteinfurt (NRW)
Für wen: Bürger/innen, Gewerbetreibende
Förderhöhe: 500 € ohne/ mit Elektro
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Erlangen (Bayern)
Für wen: Privatpersonen, Vereine und Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Erlangen
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 650 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Emsdetten (NRW)
Für wen: Privathaushalte
Förderhöhe: 30% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
Alle Fördermittel wurden bereits vollständig vergeben.
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Freising (Bayern)
Für wen: Privatpersonen, Gewerbetreibende, Freiberuflich tätige Personen, Gemeinnützig anerkannte Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, maximal 500 € (für einkommensschwache Haushalte 30% der Nettokosten, maximal 700 €) ohne Elektro, 25% der Nettokosten, maximal 1.000 € (für einkommensschwache Haushalte 30 % der Nettokosten, maximal 1.200 €) mit Elektro
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Friedrichshafen (BaWü)
Für wen: Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken sowie Elektrofahrzeugen, die im Gebiet der Stadt Friedrichshafen registriert sind. Bei Anträgen von Mietern ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Förderhöhe: 20% der Nettokosten, max. 1.000 € mit Elektro
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Fürstenfeldbruck (Bayern)
Für wen: Privatpersonen, Gewerbetreibende
Förderhöhe: 25% der Kosten, max. 750 € ohne/mit Elektro (Für Privatpersonen gilt der Brutto-, für das Gewerbe der Nettokaufpreis.)
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Fürth (Bayern)
Für wen: Privatpersonen, eingetragene Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige mit Wohn- oder Firmensitz im Fürther Stadtgebiet
Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Grafing (Bayern)
Für wen: Privatpersonen und eingetragene Vereine mit Sitz in Grafing
Förderhöhe: 250 € max. 20% ohne Elektro, 500 € max. 20% mit Elektro
(Die Förderung ist auf den Kauf der Räder bei Grafinger Fahrradhändler beschränkt.)
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Grafschaft Bentheim (Niedersachsen)
Für wen: Gewerbliche NutzerInnen (Firmen, Kleinunternehmer, Kindergärten, Kirchengemeinden etc.)
Förderhöhe: Festbetrag 500 €
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Gräfelfing (Bayern)
Für wen: Privatpersonen (mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gräfelfing), Gewerbebetriebe, frei‐ beruflich tätige Personen, gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe: 15% der Anschaffungskosten, max. 1.000 € mit/ohne Elektro
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Günzburg (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Wohnsitz Stadt Günzburg, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nutzungsgemeinschaften
Förderhöhe: 20% der Nettoanschaffungskosten, max. 250 € ohne Elektro, max. 500 € mit Elektro
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Hannover (Region) (Niedersachsen)
Für wen: Firmen, Freiberufler, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine Budget aufgebraucht - Fortsetzung angestrebt
Förderhöhe: 25% des Anschaffungspreises, max. 500 € ohne Elektro, max. 1000 € mit Elektro
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Heidelberg (BaWü)
Für wen: Natürliche und juristische Personen
Förderhöhe: max. 500 € mit Elektro, max. 300 € ohne Elektro
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Ismaning (Bayern)
Für wen: Ismaninger Bürgerinnen/ Bürger mit Hauptwohnsitz Ismaning (seit mindestens drei Monaten), gemeinnützige Ismaninger Vereine, Gewerbebetriebe und Freiberufler
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 1.000 € mit/ohne Elektro
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Karlsruhe (BaWü)
Für wen: Karlsruher Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens jeweils einem Kind.
Förderhöhe: 800 € ohne Elektro und 1.200 € mit Elektro. Gegen Vorlage des Karlsruher Kinderpasses jeweils 200 € erhöhte Förderung.
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Köln (NRW)
Für wen: Kleinstunternehmen, freiberuflich Tätige, Selbstständige, private Kleinstunternehmen, FreiberuflerInnen mit Firmensitz oder Niederlassung in Köln; Vereine und Verbände, Einrichtungen in freier Trägerschaft; Haushaltsgemeinschaften von Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Köln, welche in Gemeinschaften von mindestens 3 Haushalten organisiert sind, wie zum Beispiel Mieter- oder Eigentümergemeinschaften
Förderhöhe: bis zu 55% der Anschaffungskosten, max. 2.500 € pro Lastenrad (mit und ohne Elektro)
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Lahr (BaWü)
Für wen: Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Lahr
Förderhöhe: Festbetrag 500 € mit Elektro und 300 € ohne Elektro
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Leipzig (Sachsen)
Für wen: KMU und Einzelunternehmer/-innen, die wirtschaftlich selbständig sind. Der Sitz oder die selbständige Betriebsstätte muss im Gebiet der Stadt Leipzig liegen.
Förderhöhe: max. 50% des Kaufpreises, max. 2.000 €
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Limburg a.d. Lahn (Hessen)
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe: 600 € (zusätzlich 100 € bzw. 500 € Abwrackprämie für Kfz)
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Lindau (Bayern)
Für wen: Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Lindau und Betriebe, Unternehmen und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung in Lindau
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 1.000 € mit Elektro, max. 750 € ohne Elektro
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Lingen (Stadt) (Niedersachsen)
Für wen: Privatpersonen
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 500 €
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Mainz (Stadtwerke)
Für wen: Ökostrom-Kunden der Mainzer Stadtwerke - Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen
Förderhöhe: 600 € für ein Elektro-Lastenrad
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Mannheim (BaWü)
Für wen: Mannheimer Privatpersonen sowie Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Pro Haushalt bzw. Körperschaft ist nur ein (E-)Lastenrad förderfähig.
Förderhöhe: 25% des Kaufpreises, max. 1.000 € für ein Elektro-Lastenrad, 25% des Kaufpreises, max. 500 € ohne Elektro | + Nachhaltigkeitsbonus 500 € für den Verzicht eines Kfz (nach 2 Jahren)
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Mindelheim (Bayern)
Für wen: Privatpersonen und Gewerbetreibende
Förderhöhe: 15% der Anschaffungskosten, max. 400 € mit Elektro, 10% der Anschaffungskosten, max. 100 € ohne Elektro
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Moosburg a.d. Isar (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Moosburg
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € mit Elektro, max. 125 € ohne Elektro
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München (Bayern)
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 1.000 € mit Elektro (zusätzlich max. 1.500 € Abwrackprämie für Altfahrzeuge)
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Münster (NRW)
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige und private Nutzungsgemeinschaften [seit 18.4.2019 alle Mittel ausgeschöpft]
Förderhöhe: 30% der Anschaffungskosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Neumarkt i.d. Oberpfalz (Bayern)
Für wen: Privatpersonen
Förderhöhe: 25 % der Nettokosten, max. 600 € ohne Elektro, max. 800 € mit Elektro
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Nordhorn (Niedersachsen)
Für wen: Privatpersonen
Förderhöhe: 25 % der Nettokosten, max. 500 € ohne/mit Elektro
Das Fördervolumen ist ausgeschöpft. Aktuell sind keine weiteren Anträge möglich.
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Ottobrunn (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ottobrunn
Förderhöhe: 25 % der Nettokosten, max. 500 € ohne/mit Elektro
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Puchheim (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Puchheim, gemeinnützig anerkannte Vereine und Genossenschaften mit Sitz und Wirkungskreis in Puchheim
Förderhöhe: 10 % der Bruttokosten, max. 300 € ohne Elektro und max. 500 € mit Elektro
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Regensburg (Bayern)
Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 400 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Sonthofen (Bayern)
Für wen: Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen
Förderhöhe: 30% des Kaufpreises, max. 400 € ohne Elektro, max. 800 € mit Elektro
Förderanträge für 2020 konnten bis 15. März 2020 eingereicht werden.
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Stadtbergen (Bayern)
Für wen: Privatpersonen und eingetragene Vereine
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 750 € ohne/mit Elektro
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Stuttgart (BaWü)
Für wen: Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende
Förderhöhe: 50% des Kaufpreises max 1.000 € mit Elektro
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Tübingen (BaWü)
Für wen: Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Tübingen
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten max. 1.000 € ohne/mit Elektro + Abwrackprämie
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Unterföhring (Bayern)
Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz Unterföhring, Gewerbetreibende ansässig in Unterföhring (beide seit min. 3 Jahren)
Förderhöhe: 30% des Kaufpreises max. 300 € ohne Elektro und max. 500 € mit Elektro
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Wallenhorst (Niedersachsen)
Für wen: Privatpersonen und gewerbliche Unternehmen
Förderhöhe: 50% der Anschaffungskosten max. 500 € ohne/mit Elektro
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Wiesbaden (Hessen)
Für wen: Privatpersonen, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
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Winnenden (BaWü)
Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Winnenden und Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe in Winnenden angemeldet haben
Förderhöhe: 50% der Anschaffungskosten max. 750 € ohne Elektro, max. 1.500 € mit Elektro + Nachhaltigkeitsbonus
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Wolfratshausen (Bayern)
Für wen: Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen
Förderhöhe: 50% der Nettokosten, max. 1.500 € mit oder ohne Elektro, (zusätzlich 500 € Abwrackprämie für PKW)
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Würzburg (Bayern)
Für wen: Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg und Organisationen mit Sitz, Niederlassung oder Wirkungskreis in Würzburg
Förderhöhe: 25-50% der Nettokosten, max. 500 € bis 1.500 € (zusätzlich Sauber Mobil Bonus möglich)
Die Fördermittel sind vollständig ausgeschöpft. Das Förderprogramm ist beendet.
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Wir bemühen uns die Übersicht der Lastenrad Förderung | E-Lastenrad Förderung komplett und aktuell darzustellen. Babboe übernimmt keine Verantwortung für Vollständigkeit und Abweichungen.
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Bundesweite Förderung von Schwerlastenrädern
* Bundesweit wird der Erwerb von Schwerlastenrädern (Mindest-Transportvolumen von 1 m³ (1.000 Liter) und Nutzlast von mindestens 150 kg) bezuschusst. Nicht förderfähig sind: elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden wie unter anderen Lastenfahrräder mit Sitzbank-Einbauten und Anschnallgurten. Babboe Lastenräder sind demnach von der Bundesweiten Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls die Babboe Pro - Business Lastenräder, die ausschließlich für den Lastenverkehr entwickelt wurden fallen nicht unter die Norm der förderfähigen Schwerlastenräder.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 424 – Kerntechnische Entsorgung, KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016