Lastenrad-Förderung - sicher dir deinen Zuschuss
Verschiedene Bundesländer, Städte, Kreise und Energieanbieter fördern unabhängig voneinander den Ankauf von (elektrischen) Lastenrädern für den Personen- oder Warentransport. Wer antragsberechtigt ist, variiert pro Förderprogramm und ist in den entsprechenden Förderrichtlinien nachzulesen.
Die Förderung im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist am 29. Februar 2024 ausgelaufen.
- Es können daher keine Förderanträge mehr gestellt werden.
- Bis zum 29. Februar 2024 eingegangen Anträge werden bearbeitet.
Die Bundesregierung prüft derzeit den weiteren Umgang mit der Förderrichtlinie.
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
Lastenrad-Förderung Privat
Informationen zur Lastenfahrrad-Förderung für Privatpersonen und andere Antragsberechtigte ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen. Die Lastenfahrrad und E-Lastenfahrrad-Richtlinie variiert pro Förderprogramm.
Den meisten Antragstellungen für eine Lastenfahrrad-Förderung oder eine E-Lastenrad-Förderung sind ein oder mehrere Angebote hinzuzufügen. Angebote für Babboe Lastenräder können über den Babboe Webshop babboe.de oder einem vertrauten Babboe Fachhändler unverbindlich eingeholt werden.
In allen Fällen gilt: Das Lastenrad darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gekauft werden.
Zuschuss Lastenfahrrad pro Bundesland
Baden-Württemberg - Bayern - Berlin - Brandenburg - Bremen - Hamburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein - Thüringen
Babboe übernimmt keine Verantwortung für Vollständigkeit und Abweichungen.
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