Baden-Württemberg fördert E-Lastenräder
Mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ ermöglicht das Verkehrsministerium einen Einstieg in die Elektromobilität. Gegenstand der Förderung sind u.a. neue Elektrolastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometern für den Waren-, Material- oder Personentransport. Alle Elektro-Lastenräder von Babboe entsprechen dieser Voraussetzung.
Quelle: vm.baden-wuerttemberg.de / L-Bank - Staatsbank für baden-Württemberg
Kostenvoranschlag Lastenrad einholen >
Wer wird gefördert? | Förderung E-Lastenrad Baden-Württemberg
- Unternehmen
- Körperschaften des privaten Rechts
- Freiberufler
- gemeinnützige Organisationen oder Kommunen
mit Sitz in Baden-Württemberg
Wieviel wird gefördert? | Förderhöhe E-Lastenrad Baden-Württemberg
- Förderhöhe: 30 % der Anschaffungskosten (max. 3.000 € pro E-Lastenrad)
- Pro Antragsteller können maximal 20 Elektrolastenräder bezuschusst werden.
Quelle: vm.baden-wuerttemberg.de / L-Bank - Staatsbank für baden-Württemberg
Wie kann ich einen Antrag stellen? | Download Förderantrag
- Die L-Bank ist vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
- Ab dem 1. September 2018 können wieder Förderanträge zu den bekannten Bedingungen über die L-Bank www.l-bank.de/elektrolastenrad gestellt werden.
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss elektronisch an elektromobilitaet@l-bank.de eingereicht werden.
- Hierfür muss das online bereitgestellte Antragsformular verwendet werden. Für jedes Fahrzeug muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
- Die Antragsunterlagen können durchgängig eingereicht werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach Eingang der Anträge verteilt. Eingangsdatum ist das Datum des Eingangsstempels bei der Bewilligungsstelle. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.
- Bitte beachten, dass das Elektro-Lastenrad erst nach Erteilung der Förderzusage bestellt werden darf.
L-Bank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
T. 0800-6645 866
E. elektromobilitaet@l-bank.de
Quelle: www.l-bank.de
Was benötige ich für den Antrag? | Informationen Lastenradförderung
In der Förderrichtlinie stehen alle Informationen rund um den Antrag für die Lastenradförderung in Baden-Württemberg. Jedem Antrag ist die online bereitgestellte De-minimis-Erklärung beizufügen.
- Flyer Baden-Württemberg fördert Elektromobilität
- Mehr Informationen
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Mittelanforderung
- Verwendungsnachweis
- Kostenvoranschlag für den Förderantrag
Quelle: www.l-bank.de
Aktualisierung: 16. Oktober 2019
Babboe übernimmt keine Verantwortung für Vollständigkeit und Abweichungen.
Wo kann ich ein Lastenrad mit Förderung kaufen?
Hast du einen Zuwendungsbescheid erhalten, dann kannst du direkt hier online im Babboe Webshop dein Lastenrad nach Wahl bestellen. Spezifikationen zu den einzelnen Lastenrädern und Preise findest du per Modell. Möchtest du lieber in einem Fahrradspezielgeschäft dein Lastenrad kaufen? In Baden-Württemberg findest du verschiedene ausgewählte Babboe Fachhändler.